Autor: Hardy Rusch Hallo zusammen,
meiner Meinung nach stimmen vorhergehende Antworten nicht ganz.
Der Hauptunterschied zwischen Brandwänden und Wänden in der Bauart von Brandwänden und vieleicht auch der einzige ist der, dass Brandwände durch alle Geschosse übereinander unversetzt angeordnet werden müssen, Wände in der Bauart von Brandwänden nicht! Herausziehen kann man diese Tatsache zum einen aus der BauO NRW § 33 Absatz 2, wenn man genau liest. Nimmt man dann noch den zur Romanstärke angewachsenen Kommentar zur BauO NRW hinzu (Autoren Gädtke, Temme, Heinz), dann muss man erkennen, dass es wirklich so gemeint ist! Und ich glaube nur so.
Darüber hinaus muss ich leider immer wieder feststellen, welcher Mangel an Wissen gerade bei Brandwänden sowie deren Anschlüsse, Ausführung, etc. besteht! Dazu zählt auch leider diese Wissenslücke!
Wer sich wirklich richtig damit beschäftigen will bzw. muss, dem kann ich nur die einschlägigen Kommentare zu den Landesbauordnungen empfehlen. Hier wirken in der Regel auch die Macher der obersten Baubehörden sowie ARGEBAU mit. Ich bin auch der Meinung, dass in möglichen Gerichtsverfahren die Staatsanwaltschaft auf diese Kommentare zurückgreifen wird! Man muss ja das Rad nicht immer wieder von neuen Sachverständigen oder Anwälten neu erfinden lassen.
Viele Grüße
Hardy Rusch